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Porsche Owners Club Germany – Auflösung nach Anwaltsschreiben von Porsche?

Written by hansbahnhof

Der POCG (Porsche Owners Club Germany), nach eigenen Angaben weltweit größter, von Porsche unabhängiger Club für luftgekühlte Porsche 911, wird Ende 2015 seine Pforten schließen. Grund für das Ende des Clubs mit über 1400 Mitgliedern ist nicht etwa mangelndes Interesse, sondern ein Anwaltsschreiben der Porsche AG. 

Das Schreiben, das den POCG-Verantwortlichen Mitte April zuging, moniert unter Anderem die Beeinträchtigung von Markenrechten, z.B. durch die Verwendung der geschützten Marke „Porsche“ im Clubnamen.

Es enthält außerdem eine Aufforderung, die POCG-Website zu löschen und ist verbunden mit einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung*, die vom POCG unterzeichnet werden soll. 

Das POCG-Team hat sich daraufhin entschlossen, die Website unter www.pocg.eu sowie alle übrigen Aktivitäten bis Ende 2015 einzustellen. POCG-Mitglieder erhielten hierzu einen Newsletter mit Hintergrundinformationen.

Das Forum wird voraussichtlich weiter betrieben. Der Name wird jedoch geändert in „POCG – Living the Aircooled Legend“.

Sehr enttäuscht

Andreas Riefer, Initiator und treibende Kraft hinter dem POCG gegenüber TDM: „Ich möchte mich inhaltlich eigentlich nicht äußern, bin aber sehr enttäuscht über die Vorgehensweise der Porsche AG. Der POCG hat über 10 Jahre lang die Porsche-Fahne bei Veranstaltungen und im Internet hochgehalten. Wir sind ohne Ausnahme langjährige aktive Fans der Marke Porsche und stecken viel Freizeit in unsere Aktivitäten als Club. Wir hätten uns gewünscht, dass Porsche in einem solchen Fall das Gespräch mit uns sucht. Jetzt bekommen wir ein Anwaltsschreiben.“

Der POCG ist unter anderem bekannt für Veranstaltungen wie das POCG Sommerfest

Der POCG ist unter anderem bekannt für Veranstaltungen wie das POCG Sommerfest

Die Auflösung sei aus Sicht des POCG-Teams ohne Alternative. Denn eine gerichtliche Auseinandersetzung bringe Kosten mit sich, die von den Verantwortlichen beim POCG vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssten. Riefer dazu: „Der POCG ist eine private Initiative ohne kommerziellen Hintergrund. Das Kostenrisiko, das ein Prozess mit sich bringen würde, können und wollen wir nach Rücksprache im POCG-Team nicht eingehen. Daher die Entscheidung.“

Die Porsche AG äußerte sich auf Anfrage von Teil der Maschine überrascht über die Ankündigung den POCG aufzulösen. Achim Schneider, Leiter Unternehmenskommunikation Porsche AG: „Die Porsche AG hatte den POCG mit anwaltlichem Schreiben vom 10.04.2015 aufgefordert, insbesondere die Bezeichnung „Porsche Owners Club Germany“ nicht länger zu nutzen. Damit sollte verhindert werden, dass der Eindruck entsteht, es handle sich um einen von der Porsche AG autorisierten Porsche Club. Die nun angekündigte Auflösung des Clubs haben wir weder gefordert noch angestrebt. Denn uns ist bewusst, dass der POCG Porsche-Enthusiasten und auch Porsche-Kunden zu seinen Mitgliedern zählt und durch die seitens des Clubs organisierten Treffen einiges zum positiven Image der Marke Porsche beiträgt.“

Autohersteller versus Benzinköpfe

Rechteinhaber auf der einen Seite. Fans auf der anderen. Die POCG-Auflösung ist ein weiterer Fall in einer Kette ähnlich gelagerter Differenzen zwischen Autoherstellern und Benzinköpfen.

So wurde 2012 die Fanseite „Doppel-WOBber“ von der Rechtsabteilung der Volkswagen AG abgemahnt, weil sie rechtlich geschützte Inhalte (Prospekte) zum Download für Fans anbot. (Näheres: http://www.doppel-wobber.de/forum/volkswagen-gegen-doppel-wobber.html).

Nach einem Aufschrei in der Szene und umfangreicher Presseberichterstattung ruderte Volkswagen damals zurück. Man einigte sich auf einen Mittelweg, der David und Goliath zufrieden stellte. Ein gangbarer Weg auch im Falle des POCG? Warum also nicht mal miteinander reden?

Fotos: (c) POCG – Andreas Riefer

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*Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Ein Dokument, in dem ein Schuldner sich gegenüber dem abmahnenden Gläubiger verbindlich dazu verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. In diesem Fall also zum Beispiel den Namen „Porsche Owners Club Germany“ nicht mehr zu führen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Schuldner für den Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer vorher festgelegten Summe gegenüber dem abmahnenden Gläubiger.

 

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hansbahnhof

Unheilbarer Petrolhead seit 1966. Hat begonnen mit Vespa-Motorrollern und dann irgendwann mit Porsche weitergemacht.

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